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Arbeitsschutzmanagement

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3. März 2016

Warum Arbeitsschutzmanagement und Arbeitssicherheit?

Beim Arbeitsschutz geht es längst nicht mehr nur um die reine Gefahrenabwehr und um die Beseitigung von Risiken für die Sicherheit der Mitarbeiter.

Es geht um die vorbeugende Bewahrung der Gesundheit und um menschengerechtes Arbeiten unter den Bedingungen, dass sich die Arbeit und das Umfeld ständig verändern: Schnellere Abläufe, neue Aufgaben und Technologien sind nur einige Kennzeichen dafür.

Damit der Arbeitsschutz den modernen Anforderungen genügt und die Sicherheit und Gesundheit aller Menschen an ihren Arbeitsplätzen gewährleistet ist, dafür gibt es das sogenannte duale Arbeitsschutzsystem.

Das bedeutet: Mit dem Erlass von Arbeitsschutzregelungen und Unfallverhütungsvorschriften und deren Durchführung sind sowohl Bund und Länder, als auch die Unfallversicherungsträger beauftragt. Hinzu kommen noch Richtlinien von der Europäischen Union, die auf eine Harmonisierung der Arbeitsschutzregelungen in den Mitgliedsländern abzielen.

 

Die Vorschriften und Regelwerke für den Arbeitsschutz leiten sich meist aus den potenziellen Gefahrenquellen ab. Dazu zählen insbesondere:

  • Gefahrstoffe: Vor allem in Industriebereichen, in denen mit entzündlichen, giftigen oder krebserregenden Stoffen gearbeitet wird oder mit biologischen Arbeitsstoffen wie Bakterien, Pilzen oder Viren, die Infektionen verursachen können.
  • Physische Belastungen: Dies fängt bei einer schlechten Sitzhaltung am Büroschreibtisch an, geht über einseitige Körperbelastungen bis hin zu Gesundheitsschäden aufgrund von schwerem Heben oder Tragen.
  • Arbeitsumgebung: Dazu zählen insbesondere Unfälle durch schlecht abgesicherte Maschinen, Anlagen oder Baustellen. Zudem schaden schlechte Beleuchtung, stickige Luft oder zu viel Lärm die Gesundheit der Mitarbeiter.
  • Psychische Belastungen: Ein autoritärer Führungsstil, mangelnde Erholungsmöglichkeiten, zu lange Arbeitszeiten, ein schlechtes Betriebsklima, Überforderung oder Unterforderung sowie Mobbing können Mitarbeiter ebenfalls krank machen.

 

In allen Unternehmen müssen die rechtlichen Bestimmungen zum Arbeitsschutz umgesetzt sein und eingehalten werden. Darüber hinaus kann ein Arbeitsschutzmanagement betrieben werden, in dem alle organisatorischen, technischen und personenbezogenen Maßnahmen zusammengeführt werden. Welche konkreten Anforderungen des Arbeitsschutzes für Ihren Betrieb gelten, ergibt sich im Allgemeinen aus der Anzahl der Mitarbeiter.

 

Das sind die wichtigsten Unterschiede:

  • Grundbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern. Es muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Dabei sollte eine Sicherheitsfachkraft und ein Betriebsarzt hinzugezogen werden. Ab dem zweiten Mitarbeiter muss es einen Ersthelfer geben.
  • Regelbetreuung für alle Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern. Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen zusätzlich Sicherheitsbeauftragte bestellen. Es müssen (mindestens) eine Sicherheitsfachkraft und ein Betriebsarzt bestellt werden.
  • Unternehmermodell für Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern. Die bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung kann gewählt werden. Der Unternehmer übernimmt die Aufgaben zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung selbst und entscheidet, wann er einen Betriebsarzt oder eine Sicherheitsfachkraft hinzuzieht. Im Gesetz und in den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist festgelegt, welche Aufgaben die Sicherheitsfachkraft, der Betriebsarzt, der Sicherheitsbeauftragte, der Ersthelfer und der Unternehmer, der sich für das Unternehmermodell entschieden hat, übernehmen und welche Kompetenzen sie mitbringen müssen.

Die zuständige Behörde kann weitergehende Pflichten anordnen, wenn die Art des Betriebs und sein spezifisches Gefahrenpotenzial das erforderlich macht.

 

Sie erreichen mich über meine E-Mail Adresse oder meine Telefonnummer. Ich freue mich auf Ihre Anfrage und eine Zusammenarbeit in den Bereichen Arbeitsschutzmanagement und Arbeitssicherheit.